

Arzthaftung für Patienten

Ist Ihnen als Patient schon einmal Folgendes oder etwas Ähnliches passiert:
- Sie sind von Ihrem Arzt nach einer kurzen Kontrolle mit den Worten „Es ist alles in bester Ordnung, machen Sie sich keine Sorgen“ wieder nach Hause geschickt worden – und nun müssen Sie notfallmäßig ins Spital!
- Nach Einnahme eines Ihnen verschriebenen Medikamentes geht es Ihnen plötzlich nicht mehr gut!
- Sie denken sich: Hätte mir mein Arzt das bloß vor meiner Behandlung gesagt bzw. er mich entsprechend aufgeklärt, dann hätte ich mich nie so behandeln lassen!
- Sie wurden operiert und dabei ist es zu Komplikationen gekommen!
- Sie hatten vereinbart, dass Ihre Operation von einem besonders versierten Operateur durchgeführt wird; dann wurden Sie aber doch von einem völlig unerfahrenen Arzt operiert, von dem Sie sich, hätten Sie das vorher gewusst, nie im Leben hätten operieren lassen!
- Ihr Arzt fordert Sie nach einer Behandlung auf, dass Sie doch besser auch noch eine andere Stelle, zB das Krankenhaus aufsuchen sollten, ohne darauf hinzuweisen, welche Gefahren für Ihre Gesundheit damit verbunden wären, wenn Sie das nicht tun sollten. Und Sie gehen deshalb nicht hin. Danach verschlechtert sich aber Ihr Krankheitsbild!
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Wenn ja, so liegt möglicherweise ein Behandlungsfehler und/oder eine mangelhafte Aufklärung vor.
Was gilt es nun im Weiteren zu beachten? Nachfolgend dazu ein paar Tipps & Infos:
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Nur allzu oft wird lange Zeit zugewartet, bis man einen Anwalt aufsucht. Es passieren deshalb Fehler, die nicht immer wieder gut zu machen sind. Hier nur ein Beispiel: Der Arzt bzw. dessen Versicherung macht Ihnen ein auf den ersten Blick großzügiges Entschädigungs- bzw. Vergleichsangebot, dass Sie dann auch so annehmen – später stellt sich jedoch heraus, dass man Sie in jeder Richtung hin abgespeist hat, weil Sie einen Generalvergleich abgeschlossen haben, bei dem Sie auf sämtliche weiteren (künftigen) Ansprüche verzichtet haben.
Wir können Ihnen helfen, bereits zu Beginn die Weichen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche richtig zu stellen!
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Wenn Ihre Gesundheit durch einen Behandlungsfehler und/oder eine mangelhafte Aufklärung geschädigt worden ist, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Dieser umfasst neben den Kosten der Behandlung auch Kosten für eine Hauspflege, den Verdienstentgang, eine allenfalls erforderliche berufliche Umschulung sowie auch die Kosten der Rechtsverfolgung. Daneben haben Sie auch Anspruch auf Schmerzengeld, als Entschädigung für die durch den Behandlungsfehler verursachten körperlichen und seelischen Schmerzen.
Wir helfen Ihnen, Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüche zu prüfen und diese für Sie allenfalls auch gerichtlich durchzusetzen!
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Mit der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüchen sollten Sie sich nicht allzu lange Zeit lassen. Denn solche Ansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis von Schädiger, Schaden und Ursachenzusammenhang, danach können die Ansprüche nicht mehr (gerichtlich) eingefordert werden. Es ist daher empfehlenswert, bereits zum Zeitpunkt, wo Sie nur ansatzweise glauben, dass dem Arzt ein Fehler unterlaufen sein könnte, anwaltlichen Rat einzuholen.
Wir können Ihnen helfen, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit Ihre Ansprüche nicht verloren gehen!
Wir sind für Sie unter office@lawco.at oder telefonisch + 43 (01) 8900 898 erreichbar.